E-Bike versichern
Der Begriff “E-Bike” wird unterschiedlich genutzt und gedeutet. Außerdem kommen laufend neue Modelle auf den Markt, die Regelung für die Versicherungspflicht ist uneinheiltlich.
Faustregel: Wenn das E-Bike bis 20 km/h (manchmal bis 25 km/h) Geschwindigkeit beim Treten lediglich elektrisch unterstützt, handelt es sich um ein Fahrrad (“Pedelec”). Dabei darf der Unsterstützungsmotor über maximal 250 Watt Leistung verfügen. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h - ohne Pedalbewegung / Muskelkraft - ist zulässig.
Alles, was schneller ist als 25 km / h oder in der Ebene mehr als Schritttempo ohne Pedalkraft erreicht, ist kein “Fahrrad” und damit versicherungspflichtig.
Unsicher? Gern anfragen!
Der Diebstahl von Fahrrädern / Pedelecs kann in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.
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